Zielgruppe


Die Mobile heilpädagogische Förderung wendet sich an Kinder (vom Säuglings- bis zum Einschulungsalter) mit erschwerten Entwicklungsbedingungen

  • Frühgeburt
  • psychosoziale Belastungen
  • allgemeine Entwicklungsverzögerungen
  • Sprachentwicklungsverzögerung
  • Verhaltensauffälligkeit
  • Körperlicher oder geistiger Behinderung
  • Sinnesbehinderung

Rechtliche Grundlagen

Nach Bundesteilhabegesetz SGB IX, der Eingliederungshilfe, solitäre Frühförderung ,Paragraph113 Abs.2, Paragraph79 Heilpäd. Leistungen wird die Frühförderung Ihres Kindes vom LWL Münster bewilligt.



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Einzugsgebiet der Praxis

Gern bin ich für Sie in Dülmen und den umliegenden Orten tätig.